rbb PRAXIS News vom 10.02.2012
Meldepflicht für Mumps, Keuchhusten und Windpocken
„Kinderkrankheiten“ sind alles andere als harmlos, sondern ernst zu nehmende Infektionskrankheiten. Dem trägt die Politik jetzt Rechnung und beschließt die Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die Ausweitung der Meldepflicht auf diese Erkrankungen, auch als wichtigen Schritt zur Unterstützung bestehender Impfprogramme.
Am Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Neuregelung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), einem Instrumentarium der
Weltgesundheitsorganisation zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten. In dem vom Gesundheitsausschuss vorgelegten Text wird die Liste der meldepflichtigen Krankheiten erweitert: Neben Röteln werden nun auch Mumps, Windpocken und Keuchhusten dazu gezählt.
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